Ablauf

Zunächst erhalten Sie einen Termin für ein erstes Gespräch in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde. Planen Sie hierfür bitte ungefähr 50 bis 60 Minuten Zeit ein und bringen Sie bitte in jedem Fall Ihre Versichertenkarte mit, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Falls vorhanden, können Sie relevante Arztbriefe oder Rehaberichte mitbringen.

In der Sprechstunde geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen von Patient/in und Therapeutin sowie eine erste Schilderung Ihrer Problematik. Wir vereinbaren weitere drei bis vier Sitzungen, in denen ich mir im Rahmen der diagnostischen Abklärung ein umfassendes Bild Ihrer Beschwerden mache. Auch erhalten Sie Informationen über die Formalitäten und die organisatorischen Abläufe in meiner Praxis.

Am Ende der diagnostischen Phase werden wir gemeinsam Ihre Therapieziele formulieren. Anschließend werde ich Ihnen meine diagnostische Einschätzung erläutern und Ihnen einen Behandlungsplan im Sinne der Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie vorstellen.

Entscheiden Sie sich für die Behandlung in meiner Praxis, wird mit Ihrem schriftlichen Einverständnis ein Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt.

Die Dauer der Behandlung ist individuell unterschiedlich und wird jeweils mit dem Patienten/ der Patientin abgestimmt.


Kosten

Gesetzlich Versicherte

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie.

Die Kontakte im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der diagnostischen Phase werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne Antrag übernommen. Sie können diese zudem bei verschiedenen Psychotherapeuten wahrnehmen, um sich über ein für Sie passendes Behandlungsangebot zu informieren. Die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie kann nur auf Antrag bei der entsprechenden Krankenkasse mit dem schriftlichen Einverständnis des Patienten/ der Patientin erfolgen. Sobald der Antrag auf Psychotherapie gestellt ist, können Sie keine Termine mehr bei einem anderen Psychotherapeuten wahrnehmen.

Privat Versicherte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Informieren Sie sich bitte schon vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung, da es große Unterschiede in den Verträgen mit unterschiedlichen privaten Versicherungsanbietern gibt.

Selbstzahler/-in

Sie können die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung natürlich auch selbst tragen. Ein Antrag auf Kostenübernahme und die Mitteilung der Diagnose an die Krankenkasse bleibt dann aus. Das Honorar für die Verhaltenstherapie richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).